G&K Consulting - Ihr Experte für Datenschutz und Vertraulichkeit
Erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen bei der Umsetzung effektiver Datenschutzmaßnahmen, der Erstellung von Verfahrensdokumentationen und der Implementierung von Whistleblower-Richtlinien unterstützen können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer sensiblen Daten.
Unsere Leistungen im Überblick
Von Datenschutzanalysen und -beratungen bis hin zur Erstellung maßgeschneiderter Verfahrensdokumentationen - wir bieten Ihnen umfassende Lösungen, um Ihre Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Implementierung von Whistleblower-Richtlinien, um den Schutz von Hinweisgebern in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.
Datenschutz Management
Unser erfahrenes Team von Datenschutzexperten analysiert und bewertet Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen, identifiziert potenzielle Risiken und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht und die Privatsphäre Ihrer Kunden und Mitarbeiter schützt.
Hinweisgeberschutzgesetz
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und Einhaltung des Hinweisgeber-Schutzgesetzes, indem wir Richtlinien und Prozesse entwickeln, die Hinweisgebern einen sicheren und vertraulichen Kanal zur Meldung von Missständen in Ihrem Unternehmen bieten. Wir unterstützen Sie dabei, ein ethisches Arbeitsumfeld zu fördern und potenziellen Whistleblowern den Schutz zu gewährleisten, den sie verdienen.
Verfahrensdokumentation
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung umfassender Verfahrensdokumentationen, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Unternehmensprozesse transparent darstellen. Durch eine strukturierte Dokumentation können Sie nicht nur die Compliance verbessern, sondern auch eine solide Grundlage für die Kontrolle und Optimierung Ihrer Abläufe schaffen.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung
Unser Team von Experten steht Ihnen für eine umfassende und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Ganz gleich, ob es um Datenschutz, Verfahrensdokumentation oder den Schutz von Hinweisgebern geht - wir sind für Sie da. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Anliegen zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Datenschutz- und Beratungsdienstleistungen. Falls Ihre Frage nicht aufgeführt ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist die Harmonisierung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung sowie die Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedstaaten. Es soll ein gemeinsamer Standard in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden.Dies war im Wesentlichen bereits Ziel der Datenschutzrichtlinie.
Allerdings bestehen derzeit noch – trotz der bereits langjährigen Geltung der Datenschutzrichtlinie – erhebliche Unterschiede im Datenschutzrecht der verschiedenen Mitgliedstaaten; das Schutzniveau variiert erheblich. Denn Umsetzung und Anwendung der Datenschutzrichtlinie erfolgten in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht homogen.Durch das Instrument einer unmittelbar geltenden Verordnung soll das Datenschutzrecht nunmehr innerhalb Europas stärker vereinheitlicht werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung wurde am 27. April 2016 verabschiedet. Am 25. Mai 2016 ist sie in Kraft getreten. Unmittelbare Geltung wird sie ab dem 25. Mai 2018 entfalten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Beschäftigte von Unternehmen und Organisationen schützen, die arbeitsbezogene Missstände und Verstöße gegen geltendes Recht melden und hierdurch mit Repressalien rechnen müssten.Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die Bundesregierung ein Zeichen zum Schutz von Whistleblowern.
Nach dem HinSchG sind alle Beschäftigungsgeber, die regelmäßig mindestens 250 Beschäftigte beschäftigen, unmittelbar (ab Inkrafttreten am 02.07.2023) verpflichtet, interne Hinweisgebermeldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich Hinweisgeber mit Informationen über Verstöße wenden können.
Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen nicht sofort tätig werden, ihnen wird für die Einführung der internen Meldestelle eine Frist bis zum 17.12.2023 gewährt.
Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen ebenfalls entsprechende Hinweisgebersysteme anbieten.
Abweichend gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle unabhängig von der Zahl der Beschäftigten z.B. für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Börsenträger, Institute des Kreditwesengesetzes bzw. Wertpapierinstitutsgesetzes und Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Auch für Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann sich die freiwillige Einrichtung einer internen Meldestelle aus taktischen Gründen anbieten.
Eine Verfahrensdokumentation stellt vollständig und schlüssig den organisatorisch und technisch gewollten Prozess des eingesetzten Datenverarbeitungsverfahrens in einem Unternehmen dar.
Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einer Verfahrensdokumentation um eine Art Handbuch für das betriebliche Rechnungswesen. Dabei werden auch die dazugehörigen Nebenprozesse beschrieben. Hierbei handelt es sich z.B. um die Rechnungsschreibung und die Zeiterfassungen (sog. Nebensysteme). Daneben sollen Kontrollmechanismen installiert werden, die die Qualität der Prozesse gewährleisten.